Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 S. 2 HGB ist die Fiktion eines Übergangs betriebsbezogener Forderungen auf den Erwerber, wobei der Schuldner auch weiterhin schuldbefreiend an den bisherigen Inhaber leisten kann, der Forderungsinhaber bleibt, da der Forderungsübergang nur fingiert wird
§ 25 Abs. 1 Satz 1 HGB lautet: Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers Eine Firmenfortführung im Sinne von § 25 Abs. 1 HGB liegt aber nicht vor, wenn eine Handelsgesellschaft vereinbarungsgemäß den Namen einer anderen Handelsgesellschaft ähnlich einer Marke im Rechtsverkehr weiter verwendet. Keine vorsorgliche Eintragung eines Haftungsausschlusse Aufgrund des analog anzuwendenden § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB muss die bestehende Firma für die Verbindlichkeiten der insolventen Gesellschaft haften Aufbau der Prüfung - Haftung bei Firmenfortführung, § 25 HGB Die Haftung bei Firmenfortführung ist in § 25 HGB normiert. Bei der Haftung bei Firmenfortführung geht es um die Frage, was mit Forderungen und Schulden passiert, wenn ein Unternehmen übertragen wird
Denn § 25 I HGB knüpft im Unterschied zu § 28 I HGB daran an, dass die Firma fortgeführt wird. Eine Firma kann gemäß § 17 HGB jedoch nur ein Kaufmann führen. Wer nicht Kaufmann ist, ist mangels Handelsregistereintragung auch nicht imstande, einen Haftungsausschluss gemäß § 25 II HGB in das Handelsregister eintragen zu lassen. Im übrigen wird ein Nicht-Kaufmann nicht mit der strengen Haftung des § 25 II HGB rechnen können. Daher ist eine Analogie des § 25 I HGB abzulehnen. Die Regelung des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB führt dazu, dass der Unternehmenserwerber bei Firmenfortführung in die Verbindlichkeiten des früheren Inhabers eintritt. Dies gilt aber nur für im Zeitpunkt des Erwerbs bereits bestehende Verbindlichkeiten. Des Weiteren muss es sich bei diesen alten Verbindlichkeiten um im Betrieb des Ge §25 Abs. 1 S. 2 HGB: - Allgemeine Regelung: Übergang von Forderungen nur bei Abtretung ( §§ 398 ff. BGB). Schuldner muss bei Abtretung an Erwerber als neuen Gläubiger leisten, §407 BGB schützt ihn nur, wenn er Abtretung nicht kannte. - §25 Abs. 1 S. 2 HGB schützt Unternehmensschuldner, dass Leistung an aktuellen Unternehmensinhaber befreit (1) Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers II. Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung, § 25 I HGB • Erwerb eines kaufmännischen Handelsgeschäfts unter Lebenden. Dies dient nur der Abgrenzung des Erwerbs von Todeswegen (§ 27 HGB) und ist daher weit zu verstehen, es reicht jeder Unternehmensträgerwechsel: auch bei Miete, Pacht (vgl. § 22 HGB)
Anwendbarkeit der oHG-Regeln (§ 105 HGB) statt GbR (§ 705 BGB) Haftung wegen Firmenfortführung (§ 25 HGB) oder Ge-schäftseinbringung in Gesellschaft (§ 28 HGB) Haftung des Gesellschafters einer Handelsgesellschaft ge-mäß § 128 HGB (analog) (Pflicht zur Buchführung gemäß §§ 242 ff. HGB (1) 1 Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. 2 Die in dem Betriebe begründeten Forderungen gelten den Schuldnern gegenüber als auf den Erwerber übergegangen, falls der bisherige Inhaber oder seine Erben in die Fortführung der Firma gewilligt haben §3 Realisierung des Anspruchs nach § 25 HGB analog durch die Gläubiger. 190 A. Auskunftsanspruch 191 B. Erleichterungen der Darlegungs-und Beweislast 192 C. Aufbewahrungs-und Vorlagepflichten 193 D. Zusammenfassung 194 § 4 Ergebnis 194 4. Teil Folgen der Erwerberhaftung für die Praxis 196 §1 Folgen für die Sanierung von Unternehmen 19
VIII ZR 321/08 13 Die Haftung aus § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB greift nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein, wenn zwar der Unternehmensträger wechselt, das Unternehmen selbst aus der Sicht des maßgeblichen Verkehrs aber im Wesentlichen unverändert unter der alten Firmenbezeichnung fortgeführt wird (Senatsurteil vom 24 Gegen die analoge Anwendung des § 25 HGB wird eingewandt, der Wortlaut des § 2 Abs. 2 PartGG klammere §§ 25 und 28 HGB von der Verweisung aus. Die im Schrifttum zum Teil befürwortete Trennung zwischen firmenrechtlichen Vorschriften im engeren Sinn einerseits und den einer Analogie zugänglichen Bestimmungen der §§ 25 bis 28 HGB andererseits sei im Wortlaut des § 2 Abs. 2 PartGG nicht. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam
HGB letztlich doch wieder Kaufrecht anzuwenden ist; BGHZ 182, 140. 18 Zum Handelsrecht im System des Privatrechts Heinemann Festschrift Fikent-scher 1998, S 349. REPETITORIUM Die kaufmännische Rügeobliegenheit Jens Petersen Heft 10/2012 JURA Angemeldet | mail@juraexamen.info Heruntergeladen am | 15.09.13 09:05. 797 §§433f. BGB, ein Mangel vorliegt und erst in einem zweiten Schritt. Zu den Voraussetzungen, unter denen auch der Vertragshändler nach Beendigung seines Vertragsverhältnisses in entsprechender Anwendung des § 89b HGB einen Ausgleichsanspruch geltend machen kann, vertritt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung folgende Auffassung (BGH, Urteil vom 13.01.2010, VIII ZR 25/08)
Der Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns betrifft gerade nicht die Übertragung eines Handelsgeschäfts nach § 25 HGB. Der Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns betrifft vielmehr den Fall, dass zu einem Einzelkaufmann ein weiterer Kaufmann hinzukommt § 128 HGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert: Durchgriffshaftung; Querverweise. Redaktionelle Querverweise zu § 128 HGB: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Recht der Schuldverhältnisse Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern §§ 421 ff. (Gesamtschuldner) (zu § 128 S. 1) Insolvenzordnung (InsO) Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Allgemeine Wirkungen § 93. Urteile zu § 254 analog BGB - Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 254 analog BGB OLG-HAMM - Urteil, 24 U 30/14 vom 31.03.201 Aufgrund des analog anzuwendenden § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB muss die bestehende Firma für die Verbindlichkeiten der insolventen Gesellschaft haften. Wäre das nicht so geregelt, wäre es für Geschäftsführer ein Leichtes, einer Haftung für alte Verbindlichkeiten auf diese Weise zu entgehen und weiterhin so zu arbeiten, als wäre nichts geschehen. Bei der Beurteilung, ob es sich um eine. Auch ist § 25 HGB auf diesen Fall nicht analog anwendbar, da es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt. 2. Aufgrund der Neufassung des Firmenrechts durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22...
Alleine die Einigung zwischen dem Veräußerer und Erwerber eines Handelsgeschäfts nach § 25 Abs. 2 HGB darüber, dass der Erwerber nicht für die Verbindlichkeiten des Veräußerers hafte, erfüllt die Voraussetzungen für die Eintragung dieser Einigung in das Handelsregister allerdings noch nicht 3. Analoge Anwendung des § 25 HGB 52 a) Planwidrige Regelungsliicke oder bewusst gesetzlich differenziertes Haftungskonzept? 53 aa) Vorstellung des historischen Gesetzgebers 53 bb) Planwidrigkeit nach Einfiihrung des PartGG sowie der Handelsrechtsreform von 1998 54 (1) Die Situation nach Einfiihrung des PartGG 5 die Erfüllung des Anwaltsvertrages.25 Die rechtlich nicht exis-tente eigentliche Scheinsozietät wird durch das (scheinbare) Handeln des Scheinsozius als Vertreter zwangsläufig nicht vertraglich verpflichtet.26 Sie wird aber fingiert. Aus diesem Grund haften der handelnde und die übrigen Scheingesell-schafter ebenso nach § 128 HGB analog.2 Fraglich ist nun, ob § 25 (1) HGB, der sich seinem Wortlaut nach auf die Fortführung der Firma bezieht, analog auf die Fortführung der Etablissementbezeichnung Hotel am Dom bezieht. Wenn dem so ist, dann könnte die Fortführung der Bezeichnung Hotel am Dom eine Haftungskontinuität begründen
-Ausnahme kraft gesetzlicher Anordnung, z.B. § 84 IV HGB -Analoge Anwendung einzelner Vorschriften möglich, z.B. §§ 25, 28 HGB (str.) Kaufmannsbegriff . Prof. Dr. Horst Eidenmüller HaR Seite 18, 14.10.2012 Kaufmann kraft Handelsgewerbes •Handelsgewerbe muss betrieben werden -Betreiber (Unternehmensträger) = derjenige, in dessen Namen die Geschäfte ausgeübt werden, der also. Rechtsanalogie (z.B. negatorischer Unterlassungsanspruch analog §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB), wenn mehreren Rechtsvorschriften (z.B. § 350 HGB, wonach abweichend vom Grundsatz des § 766 S. 1 BGB die von einem Kaufmann abgegebene Bürgschaft auch formlos gültig ist) -, dann scheidet eine Analogie aus. Vgl. Bitter/Rauhut, JuS 2009, S. 289 (298) m.w.N.; Larenz/Canaris, Methodenlehre, S. Des Weiteren besteht nach Maßgabe des § 130 HGB analog eine Haftung für Verbindlichkeiten, die vor dem Eintritt des Gesellschafters in die Gesellschaft begründet wurden. Weiterhin haftet der Gesellschafter auch nach seinem Ausscheiden für Verbindlichkeiten, die bis zu seinem Ausscheiden begründet worden sind. Allerdings ist diese Haftung nach Maßgabe von § 736 II BGB i. V. m. § 160 HGB regelmäßig auf fünf Jahre begrenzt §377HGBnicht (auchnicht analog)erfasst24. Ansonstenwür-dederKäuferwegenseinervertraglichenBeziehungschlechter gestellt,als jeder beliebigeDritte. Das wäreein nicht hinnehm-barer Wertungswiderspruch, weil ihm das Vertragsverhältnis ja gerade einen stärkeren Schutz vermittele25. Das spricht ent 44/19, Abruf-Nr. 218377) sieht keinen Raum für eine analoge Anwendung bei der Fortführung unter einem ähnlichen Namen. Es sei zu unterscheiden, ob die Firma oder die Geschäftsbezeichnung fortgeführt werden. merKe | Die Einzelheiten sind umstritten (Baumbach/Hopt, HGB, 39. Aufl., § 25 Rn. 6 ff.). Eine Firmenfortführung i. S. d. § 25 Abs. 1 S. 1 HGB liegt nach dem BGH jedenfalls.
Dem Erwerber i.S.d. § 25 HGB entspreche nur die Gesellschaft und nicht der Eintretende, da nicht dieser, sondern allein die Gesellschaft das Unternehmen fortführt. - Eine Haftung aus § 128 HGB entspreche auch nicht den Schutzerwartungen des Rechtsverkehrs 2. Auflage 2013 Alpmann Schmidt bildet seit über 50 Jahren Juristen aus. Auf unsere Erfah-rung können Sie vertrauen - von Anfang an. Mit den FallSkripten lernen Sie die typischen Klausurprobleme anhand gut- achtlich gelöster Fälle. Die FallSkripten vermitteln Ihnen den relevanten Stoff so aufgebaut und ge- löst, wie Sie ihn in der Klausur benötigen Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) beschäftigt sich in einem fachlichen Hinweis mit den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung nach HGB und IFRS zum Stichtag 31.12.2019. Ergänzt wird dieser durch den zweiten IDW Hinweis vom 25.03.2020, welcher die Auswirkungen auf Abschlüsse und Lageberichte für Berichtsperioden, die nach dem 31.12.2019 enden, behandelt
Aus dem gleichen Grund kann der Geschäftsführer auch alle Einreden (Verjährung, Arglist nach § 853 BGB oder Bereicherungseinrede nach § 821 BGB u.a.) oder Einwendungen (Geschäftsunfähigkeit, Verbot, Sittenwidrigkeit, Formunwirksamkeit u.a.) gegen den Gläubiger geltend machen (§ 129 HGB analog). Regres analoge Anwendung auf Vertretungsmacht bejaht? § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Var. BGB 1. Etwas erlangt (+) 2. Durch Leistung (+) 3. Ohne Rechtsgrund Kaufvertrag nach § 177 Abs. 1 BGB unwirksam MM: Trotzdem kondiktionsfest (wie § 932 BGB) Was regelt § 366 Abs. 1 HGB für den gutgläubigen Erwerb Redaktionelle Querverweise zu § 129 HGB: Handelsgesetzbuch (HGB) Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft Offene Handelsgesellschaft Rechtsverhältnis der Gesellschafter zu Dritten § 124 II. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Recht der Schuldverhältnisse Erlöschen der Schuldverhältnisse Aufrechnung § 387 (Voraussetzungen) (zu § 129 III a) Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses, das darauf beschränkt ist, die gesellschaftsrechtlichen Rechte des Treugebers gegenüber dem Grund-buchamt durch einen Treuhänder halten zu lassen, steht der Außenhaftung des Treugebers analog § 128 HGB nicht entgegen, wenn die Auslegung des Gesell-schaftsvertrags und des Treuhandvertrags ergibt, dass nicht der Grundbuchtreu-händer, sondern der Treugeber Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geworden ist
3. aus § 128 HGB analog iVm §§ 705, 54 S. 1? Nein, da das Recht der GbR keine Anwen-dung findet Palandt/Heinrichs, § 54 Rn. 6; Wiedemann/Frey, PdW GesR, Nr. 44; vertiefend und differenziert K. Schmidt, GesR, § 25 II 2. 3 Die Handelndenhaftung gem. § 54 S. 2 ist nach h.M. nicht obsolet geworden, s. nur MünchKommBGB/Reuter, § 54 Rn. 60. 4 Die nichthandelnden Vereinsmitglieder haften. §25 Abs.1 S.2 HGB greift nicht zu Gunsten des X ein. Diese Norm hilft nur, wenn an den Erwerber gezahlt wird. Der Schuldnerschutz nach §25 Abs.1 S.2 HGB greift also dann, wenn eine Abtretung der Forderung an den Erwerber fehlt. Voraussetzung dafür ist allerdings die Einwilligung des bisherigen Inhabers. Der Schuldner muss nicht gutgläubig sein. 3. Haftung beim Eintritt in das Geschäft. Der Erwerb eines Handelsgeschäfts gemäß § 25 HGB Die Haftungsverhältnisse bei Erwerb eines Unternehmens nach § 25 HGB Dogmatisches Verständnis des § 25 HGB § 25 HGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern eine Vorschrift, die das Bestehen eines Anspruchs (gegen den Veräußerer des Unternehmens) voraussetzt und nun die Haftung erweitert, und zwar auf den Erwerber des Unternehmens
Der BGH hat diese Streitfrage des Vertragshändlerrechts mit Urteil vom 25. Februar 2016 (Az. VII ZR 102/15 Folglich gilt (auch) § 92c Abs. 1 HGB analog für Vertragshändler und statuiert somit für Vertragsgebiete innerhalb des EWR ein Abweichungsverbot vom Ausgleichsanspruch. Obwohl auslegungstechnisch zutreffend, erscheint es nicht unbedingt restlos überzeugend, dem Gesetzgeber. Ein Forum für die Wissenschaft seit 1798. Bürgerliches Recht und Strafrech Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Keine Anwendung von §§ 117 und 127 HGB analog OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2019 - 8 U 35/19 ZPO §§ 935 ff, 920 Abs. 2, 294; HGB §§ 117 ff analog; AktG § 84 Abs. 3 S. 4 Tenor Auf die Berufungen der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 16.05.2019 abgeändert Eine der Nachhaftungsbegrenzung des § 26 HGB entsprechende Regelung findet sich in § 28 Abs. 3 HGB. § 28 Abs. 3 S. 1 HGB führt zu einer Enthaftung des Veräußerers als Vertragspartei für die in § 25 Abs. 1 S. 1 HGB genannten Ansprüche, wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 S. 1 HGB vorliegen und der frühere Inhaber Kommanditist der KG wird. § 28 Abs. 3 S. 2 HGB stellt klar, dass.
452 Wie bei § 49 II HGB gilt auch bei § 54 II HGB, dass die Norm nicht nur dingliche Verfügungen, sondern (analog) bereits die zugrunde liegenden schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte erfasst.87 87 Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, § 54, Rn. 16. 453 Die genannten Begrenzungen gelten nicht bei einer entsprechenden Ermächtigun 25.05.2020 - 25.05.2020 Start: 16:00 Uhr Ort: Videokonferenz Veranstalter: DRSC. 25.05.2020. Top Start Thema Dokumente; 1: 16:00 : E-DRÄS 11 Überarbeitung DRS 18 Latente Steuern Der HGB-FA würdigte die Anmerkungen in den eingegangenen Stellungnahmen und veröffentlichten Fachbeiträgen zum E-DRÄS 11 zur Änderung von DRS 18 Latente Steuern und beschloss kleinere Änderungen gegenüber dem. Finden Sie Top-Angebote für Siemens EC48 25/1A Amperemeter analog Einbaumessgerät NEU bei eBay. Kostenlose Lieferung für viele Artikel Im Falle der Verrechnung sind im Anhang die Anschaffungskosten (800.000 €) und der beizulegende Zeitwert (1.000.000 €) des Deckungsvermögens, der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung (800.000 €) sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge anzugeben (§ 285 Nr. 25 HGB; analog für den Konzernanhang: § 314 Abs. 1 Nr. 17 HGB) und zudem ggf. die grundlegenden Annahmen, die der. OLG Köln (3 U 34/95) Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen. Fenster schließe
Nachfolgezusatz), § 25 I HGB: gesetzlicher Schuldbeitritt des Erwerbers Der Veräußerer haftet weiter, jedoch Begrenzung der Nachhaftung auf fünf Jahre (§ 26 HGB) - für neue Verbindlichkeiten haftet er nicht mehr ab Eintragung des Übergangs (vgl. § 15 I HGB) • keine Haftung des Erwerbers, wenn eine entsprechende Vereinbarung in Die analoge Anwendung einer Norm kommt in Betracht, wenn für einen bestimmten Sachverhalt keine Rechtsnorm existiert, d. h. eine Gesetzeslücke oder Regelungslücke vorliegt. Vielfach wird gefordert, dass diese planwidrig ist, d. h. vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war. Demgegenüber wird vertreten, dass eine Planwidrigkeit nur dann als unabdingbar für eine Analogie anerkannt werden kann. Die Schuldenhaftung nach § 25 HGB beim Erwerb von unselbständigen Unternehmensteilen. (Schriften zum Wirtschaftsrecht; WR 125) | Theißen, Michaela | ISBN: 9783428098163 | Kostenloser Versand für alle Bücher mit Versand und Verkauf duch Amazon
I. Anspruchsgrundlage: §§ 535 II, 546 I, 546a I, 281 iVm. § 25 I 1 HGB 1. Handelsgeschäft: a) Handelsgewerbe: jede selbständige, auf Dauer angelegte, nach außen erkennbare und entgeltliche Tätigkeit, die nicht freier Beruf ist. b) § 1 II HGB: Geschäft erfordert nicht kaufmännischen Geschäftsbetrie Gewinnrücklagen (§ 266 III A.III. HGB) = 25.000 € Jahresfehlbetrag (§ 266 III A.V. HGB) = −75.000 € Verbindlichkeiten (§ 266 III C. HGB) = 100.000 € Würde das Grundkapital nun um 50.000 € erhöht, wäre dieses frische Vermögen voll zur Begleichung des Jahresfehlbetrags erforderlich; die neuen Gesellschafter würden also mit den alten Verbindlichkeiten belastet. Durch den. Vertriebsmittlern. § 89b HGB ist dementsprechend analog für den Vertrags-händler wie auch den Franchisenehmer anwendbar, § 89b HGB ist auf einen Handelsvertreter im Nebenberuf nicht anzuwenden, so dass hier ein Ausgleichsanspruch entfällt. ZWINGENDES RECHT Der Ausgleichsanspruch kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden, er ist unab-dingbar. In aller Regel scheitert der Versuch, den. Handelsrecht. - Charakteristika -. • Internationalität • Schnelligkeit (§§ 350, 362, 376 HGB) • Publizität (Handelsregister, Prokura und Handlungsvollmacht, Jahresabschluss) • Vertrauensprinzip (§ 366 HGB) • geringere Förmlichkeit (§ 350 HGB) • größere Liberalität (§ 310 Abs. 4 Satz 1 BGB) • Vergütungsgrundsatz (§§ 352 f., 354 HGB) © Heribert Hirte
Das DRSC hat am 25. September 2015 den deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 23 (DRS 23) verabschiedet, 2 welcher ab dem 01. Januar 2017 verpflichtend für alle Unternehmen anzuwenden ist. 3 In diesem DRS 23 wird die Entstehung und bilanzielle Behandlung des passiven Unterschiedsbetrages nach HGB konkretisiert zu entziehen, sodass ihm insofern Einfluss zukommt.25 Dies gilt im Rahmen der Umwandlung in eine Partnerschaft umso mehr, als er durch den Namenswechsel und die Eintragun Haftung des Erwerbers bei Fortführung der Firma, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB 48 Forderungsübergang, § 25 Abs. 1 S. 2 HGB 49 Haftung des Erben, § 27 HGB in Verbindung mit § 25 HGB 50 Publizitätswirkung des Handelsregisters, § 15 HGB 50 Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB 51 Normalfall des Handelsregisters, § 15 Abs. 2 HGB 51 Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB 5
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers analog; Änderung des Vertriebssystems durch den Unternehmer; Verringerung der zu erwartenden Einkünfte des Vertragshändlers; qualitativselektives Vertriebssyste Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Dass ein Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses nicht zu seinem Arbeitgeber in Konkurrenz tätig werden darf, also weder ein eigenes Handelsgewerbe. § 25 Abs. 1 Satz 2 HGB regelt entweder einen gesetzlichen Forderungsübergang oder die Fiktion einer Abtretung oder eine gesetzliche Vermutung einer Abtretung, die nur nach § 25 Abs. 2 HGB widerlegtwerdenkann,jedenfalls(BGH)aberkeinen SchuldnerschutznachdemMustervon§407BGB. 1 dung Haftung nach § 25 HGB bei Erwerb eines nichtkaufmännischen Unter-nehmens Anwendung des § 28 HGB auf eine durch Beitritt entstandene GbR Gesellschafterhaftung beim Beitritt nach § 28 HGB.. 51 Fall 6. Autohaus mit Folgen Handelsrecht: Haftung des Erben für Geschäftsschulden bei Firmenfortführun